Das Engagement der Stiftung
für die Bedürftigen

Initiative „Kein Kind ohne Mahlzeit“

Dieser Stiftungszweck wurde vor über 90 Jahren von Emil Possehl vorrangig dafür vorgesehen, dass Kriegsversehrte und ihre Familien nicht in Hunger und Armut leben müssen. In den Jahrzehnten nach dem zweiten Weltkrieg ist dieser Stiftungszweck immer weiter in den Hintergrund getreten, da die soziale Grundsicherung durch den Staat übernommen wurde. In den vergangenen Jahren haben sich die Lebensbedingungen vieler Bürger und ihrer Kinder jedoch verschlechtert. Zudem hat sich die Definition von Armut verändert und umfasst nunmehr nicht mehr lediglich die finanzielle Sicherung der Existenz sondern auch den Zugang zu Bildung und die Teilhabe am sozialen Gemeinwesen. Der Bildungsfonds der Hansestadt Lübeck, der explizit die Kinder- und Bildungsarmut bekämpfen möchte, hat die Zusammenhänge von materieller Armut und schlechter Bildung im Visier und möchte allen Kindern die Chance eröffnen, an Bildung teilzuhaben und der Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zu entwachsen. Wenn es an den Schulen eine bundesweite Initiative „Kein Kind ohne Mahlzeit“ geben muss, so erschließt sich, dass diese von der Possehl-Stiftung geförderte Maßnahme unmittelbar die „Linderung der Not der Bedürftigen“ berührt. Viele der Maßnahmen des Bildungsfonds kommen in Armut lebenden Kindern und Jugendlichen zu Gute.