Projekte
Kulturfunke*

Positiver 
Funkeneffekt

Der Kulturfunke* ist 2020 als unbürokratische Förderaktion der freien Kulturszene gestartet. In Zeiten der Pandemie wurde sie zum Katalysator für kulturelle Innovation, Vernetzung und Teilhabe im städtischen Leben. Mehr als 2.800 Kulturfunke*-Veranstaltungen haben seitdem an rund 500 Orten in Lübeck stattgefunden. 

Der Kulturfunke* ist 2020 in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Kulturtreibhaus und einem vierköpfigen Team mit Kultur-Expertise, bestehend aus Stefanie Reis, Heide Klingelhöfer, Pascal Simm und Tilo Strauss, als unbürokratische Förderaktion der freien Kulturszene gestartet und hat in einer Zeit des Stillstands und der Distanz eine große kulturelle Lebendigkeit und ein besonderes Gemeinschaftsgefühl in Lübeck – und sogar darüber hinaus – geschaffen. Vier Jahre Kulturfunke* haben die Lübecker Kulturszene geprägt und verändert: Freie Künstler:innen (aus Lübeck und überregional), Kulturorganisationen, soziale Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, die Hansestadt Lübeck und die freie Wirtschaft sind mittlerweile gut miteinander vernetzt. Mehr als 2.800 Einzelveranstaltungen haben durch den Kulturfunken* in Lübeck stattgefunden, viele davon an neuen Orten – z.B. in Schaufenstern, leerstehenden Geschäften, Hinterhöfen, im Wald, im gläsernen Fahrstuhl, auf der Heckscheibe, im Dönerladen, auf dem Segelboot etc. Es sind innovative Formen der spartenübergreifenden Zusammenarbeit entstanden, neues, auch „kulturferneres“ Publikum konnte durch zufällige Begegnungen im öffentlichen Raum gewonnen werden.

Zwei Auszeichnungen hat der Kulturfunke* erhalten: den „Zukunftspreis Kulturgestalten 2023“ von der Kulturpolitischen Gesellschaft e. V. und den „Deutschen Kulturförderpreis 2020/2021“, verliehen vom Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI e.V. und dem Handelsblatt.

Aktuelle Kulturfunke-Veranstaltungen* finden sich auf www.kulturfunke.de und #kulturfunke (Instagram). 

Kulturfunke* in Zahlen

  • Ausschreibungen: 8
  • Bisher bewilligte Kulturfunke*-Vorhaben: 554
  • Fördersumme 2020-2024 gesamt: € 5,1 Mio.
  • Veranstaltungen bisher: rd. 2.800 von 1.650 Kulturschaffenden
  • Wo: an mehr als 500 Orten (analog & digital), davon über 300 draußen

Kulturfunke* 2025

Die Possehl-Stiftung wird auch 2025 unter dem Titel Kulturfunke* fördern. Da das Förderprogramm jedoch im Umfang kleiner und fokussierter sein wird als während der Pandemie, wird es ab 2025 unmittelbar von der Possehl-Stiftung betreut. Das Kulturfunke*-Quartier in der Krähenstraße wird es daher ab Januar nicht mehr als Anlaufstelle geben. 

24 Kulturfunke*-Projekte werden Anfang des Jahres ausgeschrieben, der künstlerische Fokus wird auf „Innovation & Experiment“ gerichtet sein. In welcher Weise – ob über Inhalte, Räume, Kooperationen o.ä. – sich diese Kriterien zeigen, entscheiden die Kulturschaffenden selbst.

Beim Bewerbungsverfahren für den Kulturfunken* wird es 2025 ein paar Änderungen geben, über die wir Anfang des Jahres ausführlicher informieren werden. Alternativ können Kulturschaffende – wie bisher auch – bei der Possehl-Stiftung Fördermittel unter dem Satzungszweck „Förderung von Kunst und Kultur“ beantragen. Darunter versteht die Stiftung sehr breit all das, was das kulturelle Leben der Hansestadt Lübeck bereichert. Eine Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Possehl-Stiftung. Alle Kulturformate, auch solche, die Teilhabe (z.B. für junge Menschen, Senior:innen, Menschen mit Behinderungen, Migrant:innen oder andere gesellschaftliche Gruppen) ermöglichen, können einen Antrag stellen.

  • Gefördert werden im nächsten Jahr 24 Kulturfunken* in Höhe von jeweils bis zu 6.000 €. Eine Ausschreibung wird es voraussichtlich im Frühjahr 2025 geben.
  • Die Bewerbungen werden direkt bei der Possehl-Stiftung eingereicht.
  • Ein externes Gremium mit sechs Personen aus verschiedenen Kultursparten wird die Auswahl der geförderten Projekte treffen.
  • Im Falle einer Zusage gilt es für die Kulturschaffenden, eine gemeinnützige Partnerorganisation (z.B. eine Kultureinrichtung oder eine soziale, wissenschaftliche, kirchliche oder städtische Organisation) für die Durchführung zu gewinnen. Diese wird dann die restliche formale Abwicklung über das Förderportal der Possehl-Stiftung übernehmen.
  • In der zugesagten Fördersumme dürfen bis zu 20% Overhead-Kosten für die Partnerorganisation enthalten sein. Wie hoch dieser Anteil tatsächlich liegt, wird von den Kulturschaffenden mit der Partnerorganisation individuell vereinbart, da der Aufwand für den gemeinnützigen Träger ganz unterschiedlich hoch sein kann.
Galerie
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