BITTE BEACHTEN SIE, dass Mittelabrufe für Vorhaben, die über das neue Förderportal der Possehl-Stiftung beantragt wurden, nur noch direkt über dieses Portal eingereicht werden können.
Für Zuwendungen über das alte System gehen Sie bitte vor, wie es im Bewilligungsschreiben steht. Für den Mittelabruf steht Ihnen ein gesondertes Formular zur Verfügung, welches Sie sich hier herunterladen können.
Nach Abschluss einer Maßnahme/Projektes/eines Förderzeitraums reichen Sie uns bitte einen Bericht sowie einen Verwendungsnachweis ein, aus welchen ersichtlich wird, dass das Vorhaben in der uns bei Antragstellung mitgeteilten Form durchgeführt wurde.
Der Mittelverwendungsnachweis soll sich auf den mit dem Projektantrag eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan beziehen, in welchem alle geplanten Ausgaben und Einnahmen aufgeführt wurden. Eine Vergleichbarkeit der Zahlen soll gegeben sein. Wir bitten zu beachten, dass die im Antrag aufgeführten Inhalte sowie die Gesamtkosten die Basis für eine Zuwendung (und damit für eine Förderquote) sind. Jegliche Abweichungen zur ursprünglichen Antragstellung sind uns umgehend mitzuteilen. Diese bedürfen ggfs. der Zustimmung der Gremien der Possehl-Stiftung.
Falls eine Berechtigung zur Erteilung von Zuwendungsbestätigungen besteht, bitten wir Sie, uns diese umgehend nach Erhalt der bewilligten Mittel zuzusenden. Entsprechende Muster finden Sie beim Bundesfinanzministerium (Formular „Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge“). Bitte vermerken Sie die Zuwendungsnummer der Possehl-Stiftung auf der Spendenbescheinigung. Diese finden Sie auf dem Bewilligungsbescheid.
Possehl-Stiftung Lübeck
Beckergrube 38 – 52
23552 Lübeck
E-Mail: possehl-stiftung(at)possehl.de
Tel.: 0451 / 148-200
Mehr über die Stiftung
Hier finden Sie unsere Jahrbücher, Emil's Testament, unsere Kunst-Kataloge und die Publikationen zum 100. Stiftungsjubiläum.
Das Vermächtnis Emil Possehls
Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und soll der „Förderung alles Guten und Schönen in Lübeck“ dienen.